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BGH verhandelt ersten Fall
22 März, 2024
Kläger holt seine Spielverluste von Betano zurück Dass Betano dieses Jahr zu den Sponsoren der Fußball-EM in Deutschland gehört, dürfte inzwischen einigen bekannt sein. Aber, dass der Sportwettanbieter hierzulande jahrelang illegal Wetten im Internet angeboten hat, wissen nur die wenigsten. Genau deshalb wird sich das Unternehmen am 2. Mai um 11:30 Uhr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten müssen. Ein Spieler, der zusammen mit Chargeback24 seine Verluste zurückholen will, klagt gegen Betano. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat er bereits Recht bekommen. Eine unserer Partnerkanzleien - HFS Rechtsanwälte - konnte diese Entscheidung im Mai 2023 für den Spieler erstreiten und damit das allererste Urteil vor einem OLG in einer solchen Sache bewirken. Jetzt wird dieser Fall wohl zum ersten Urteil in Karlsruhe führen und damit wegweisend für alle Instanzen unter dem BGH werden. Das könnte also aus der bereits bestehenden Klagewelle gegen Anbieter von Online-Sportwetten einen regelrechten Tsunami machen, der auch andere Anbieter mitreißt. Denn Bwin, Tipico, Bet365 Bet-at-home oder Interwetten und viele weitere Anbieter haben mit ihren illegalen Wettangeboten zahlreiche Menschen in die Spielsucht getrieben und sie Haus und Hof verspielen lassen. Das Oberlandesgericht Dresden hat bei diesem Sportwetten-Fall eindeutig und ausführlich für den Spieler entschieden Der Spieler im aktuellen Fall hatte bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 Euro verwettet. Das OLG Dresden hat entschieden, dass er das Geld plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen soll. Gegen dieses Urteil ging der Sportwettanbieter, der von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben wird, in Berufung. Eine Chance sieht Betano sicherlich darin, dass es bereits im Jahr 2012 ein Lizenzierungsverfahren in Deutschland gab, bei dem sich der Anbieter auf eine Konzession beworben hatte. Dieses Verfahren ist aber gescheitert. Keiner der Sportwettanbieter, die sich damals auf eine Lizenz beworben hatten, konnte eine bekommen. Anschließend brauchten die dafür zuständigen Behörden bis zum Jahr 2020, bis sie ein valides System zur Vergabe von Lizenzen an Online-Sportwettanbieter entwickeln konnten. Dadurch herrschte acht Jahre lang das pure Chaos in diesem Marktsegment. Denn die Sportwettenanbieter gingen einfach ohne Lizenzen in Deutschland online, machten was sie wollten, weil sie von den Behörden auch nicht kontrolliert wurden und trieben zahlreiche Menschen unkontrolliert in die Sucht. Verbotene Cashout-Funktion bei Sportwetten angeboten Das beste Beispiel, das diesen Zustand zeigt, ist die sogenannte Cashout-Funktion, bei der sich der Spieler bereits während der Wette einen (Bruch-)Teil davon sofort wieder auszahlen lassen kann, wenn es schlecht läuft. Die Glücksspielforschung hat inzwischen nachgewiesen, wie schnell genau diese Funktion süchtig machen kann. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwettanbieter – auch Betano nicht. Und das ist nicht die einzige Vorgabe, an die sich Betano – wie auch nahezu alle anderen Anbieter – nicht gehalten haben. Darüber hinaus ist in der Chargeback24-Datenbank besonders eindrücklich zu sehen, wie das 1.000-Euro-Limit auch von Betano umgangen wurde. Es galt bereits seit dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 grundsätzlich, dass Zocker pro Monat nur 1.000 Euro auf ihr Spielerkonto einzahlen dürfen. Chargeback24 hat zahlreiche Nachweise dafür, dass weder Betano noch die meisten anderen Anbieter von Online-Sportwetten dieses Verbot eingehalten haben. Wie wird der BGH das Chaos bei der Lizenzvergabe für Sportwetten beurteilen? Die Frage ist jetzt, ob man angesichts des Chaos um die Vergabe von Lizenzen von den Sportwettanbietern Schadenersatz fordern kann oder nicht. Florian Friederich, Gründer von Chargeback24, hat dazu eine eindeutige Meinung: „Die Rechtslage müsste doch klar sein: ich kann ja auch nicht einfach ein Restaurant eröffnen, obwohl ich keine Konzession dafür habe. Da machen mir die Behörden spätestens nach einer Woche den Laden dicht.“ So sah es das OLG Dresden übrigens auch: Keine Lizenz, kein Geschäft. Das Oberlandesgericht stellte dazu außerdem klar, dass es während der Zeit, als der Spieler wettete, laut Glücksspielstaatsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Angebots von Online-Glücksspielen in Deutschland gab. Nur mit einer gültigen behördliche Erlaubnis – die eben nicht erworben werden konnte – wäre das legale Angebot möglich gewesen. Das OLG Dresden stellte im Bezug auf eine Lizenz klar fest: „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“ Die Tendenzen sind daher klar. Wir gehen - nicht zuletzt auf Grund der von uns erstrittenen OLG-Entscheidungen in Sachen Sportwetten - fest davon aus, dass das höchste deutsche Gericht zu Gunsten des Spielers urteilen wird und können die Entscheidung kaum erwarten! Das wird Betano den massiven Werbeauftritt bei der EM sicher ziemlich vermiesen. Du hast auch Geld verwettet? Wir helfen Dir gerne! Profitiere dabei von unseren einzigartigen Tools wie dem „Betscanner“, die deine Ansprüche im Handumdrehen ermitteln. Hier erfährst du mehr darüber.
OLG-Urteil
von Florian Friederich 03 Juni, 2023
Wir freuen uns wie die treuesten Fans nach dem entscheidenden Tor ihres Lieblingsvereins: Für einen Chargeback24-Kunden konnte unsere Partnerkanzlei – die HFS Rechtsanwälte – das allererste Urteil in einem Online-Sportwetten-Fall vor einem Oberlandesgericht erstreiten. Der Spieler hatte bei Betano – betrieben von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH – im Jahr 2018 online rund 11.985 Euro verwettet. Jetzt bekommt er alles plus fünf Prozent Zinsen zurück. Das Urteil des OLG Dresden ist bahnbrechend, weil es weitere Klarheit in die Rechtslage bei Online-Sportwetten bringt und eure Chancen, Wettverluste zurückzuholen, enorm erhöht. Wir erklären genau, um was es dabei geht.
Urteil: Tipico soll Kunde von Chargeback24 rund 377.000 Euro zurückzahlen
23 Feb., 2023
Dass Tipico heute über eine gültige Lizenz verfügt, hat dem Online-Anbieter vor dem Landgericht Heilbronn nicht genutzt. Auch nicht, dass sich Sportwetten über Jahrzehnte hinweg in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich befunden haben. Denn zum Zeitpunkt, als unser Kunde tippte, lag keine gültige Konzession für den deutschen Markt vor. Das Gericht urteilte, dass Tipico ihm genau 377.432 Euro plus rund 78.000 Euro Zinsen zurückerstatten muss. Da wir mit unserer eigenentwickelten Auswertungssoftware die Spielzeiträume und Zahlungsflüsse taggenau berechnen können, gibt es in diesem Fall wesentlich mehr Zinsen als bei einer groben Berechnung. Unser Kunde erzählt davon, wie er als Fußball-Fan über hartnäckige Werbung in den Sportwetten-Rausch geraten ist und nahezu sein ganzes Erbe verzockt hat.
25 Jan., 2023
Unsere Kundin, die bei Casino Club am illegalen Online-Roulettetisch genau 226.807 Euro verloren hat, soll jetzt alles plus rund 38.000 Euro Zinsen zurückbekommen. So hat das Landgericht Heidelberg geurteilt. Das ist eine der höchsten Summen, die ein Online-Casino in Deutschland bisher an Spieler zurückzahlen musste. Die Spielerin erzählt, wie es der "Casino Club" geschafft hat, sie in eine funkelnde Scheinwelt mit exklusiven Reisen und Luxus-Prämien zu entführen, um ihr dabei das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer auf der Seite www.casinoclub.com große Summen für das Online-Roulette einsetzte, bekam den Zugang zu einer glitzernden und funkelnden Traumwelt und wurde exklusives Casino Club-Mitglied. Für unsere Kundin hat sich das schließlich zum Alptraum entwickelt. Denn zum Schluss waren genau 226.807 Euro weg. Das Casino lockte mit Luxus als Prämien. „Da gab es alles, von der Louis Vuitton-Tasche über einen Humidor bis hin zu den tollsten Reisen mit Stadtführungen und Abendveranstaltungen“, erzählt die Spielerin.
16 Jan., 2023
Quinn Emanuel (QE) - die gefürchtetste Anwaltskanzlei der Welt ist neuer Partner von Chargeback24
17 Apr., 2022
Borussia Mönchengladbach verbannt Werbung für illegale Online-Sportwetten aus seinem Stadion
25 März, 2022
Unibet-Skandal: Borussia Mönchengladbach lässt sich vom illegalen Sportwettenanbieter sponsern
von websitebuilder 23 Okt., 2021
Ein Klick und man ist vermeintlich im Lotterie-Himmel – zum Beispiel bei Lottoland, Lottohelden oder Tipp24
von websitebuilder 27 Apr., 2021
Dornröschen hat bekanntlich 100 Jahre verpennt. Ganz so schlimm ist es bei der deutschen Justiz nicht. Aber immerhin haben viele Gerichte jahrelang die Digitalisierung verschlafen. Es ging ja auch so. Eigentlich hatten wir ja vermutet, dass die Krise die Gerichte ausbremst, aber das Gegenteil ist der Fall. Corona hat mit einem Schlag die Gerichtsbarkeit wachgerüttelt. Der dornige Weg bis zur Digitalisierung ist aber das eigentliche Problem. Falls ihr euch fragt, weshalb es seit einiger Zeit extra lang dauert, bis eure Anliegen vor Gericht kommen: Schuld ist nicht etwa Corona, sondern der Papierstau im Drucker vieler Gerichte. Der Wahnsinn hat einen Namen: Übergangsphase zur E-Akte. Eigentlich sollte die Einführung der elektronischen Akte Gerichte und Anwälte schneller und flexibler machen. Was aber passiert ist Folgendes: Digital eingereichte Schriftsachen müssen an vielen Gerichten ausgedruckt werden, da viele Verfahren noch immer über Papierberge laufen. So geschieht es zum Beispiel auch am Landgericht Stuttgart, das wir jetzt mal als Beispiel nehmen, weil es in unserer Nachbarschaft liegt. Seit es erlaubt ist, dass Anwälte ihre Unterlagen digital an das Landgericht Stuttgart senden dürfen, tun sie das. Denn das spart ihnen einen Haufen Papier- und Portokosten. Als Voraussetzung um künftig mit der E-Akte arbeiten zu können, haben die Anwälte nämlich bereits elektronische Postfächer bekommen. Über diese können sie seit einigen Jahren Unterlagen auch schon vor der Anwendung der E-Akte digital an die Gerichte schicken. In der Poststelle des Landgerichts wurden dann bis Mitte März 2021 die digitalen Unterlagen ausgedruckt und zwar dreifach. Einmal für das Gericht einmal für den Gegner und nochmal für dessen Anwalt um diese dann per Post mit Stempel und Siegel zu verschicken. Ihr könnt euch vorstellen, was das für ein abartiger Aufwand war. Allein im Jahr 2020 wurden allein im Zivilrecht 17 500 neue Klagen in Stuttgart eingereicht. Dass dabei selbst die Hochleistungsdrucker öfter ausgefallen sind, und dass es deshalb zu Verzögerungen kam, haben uns Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, berichtet. Die Verpflichtung zur E-Akte kommt wie der Prinz auf dem weißen Pferd Der digitale Notstand in Deutschland wird also auch an den Gerichten deutlich. Die E-Akte wurde zwar schon im Jahr 2018 zum Standard erhoben, aber die Umsetzung in den Gerichten dauert jahrelang an. Schon zuvor wurde die Umstellung darauf über Pilotprojekte getestet – das erste startete bereits im Jahr 2016 am Landgericht Mannheim. Jetzt kommt es bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten auf die Entscheidungen der Länder an, wann sie die E-Akte verpflichtend an den Gerichten einsetzen wollen – ein ziemliches Wirrwarr, wie ihr euch vorstellen könnt. Am Stuttgarter Landgericht werden erst seit dem 17. März 2021 alle neu eingehenden Verfahren elektronisch geführt. „In der Übergangsphase werden die vor dem 17. März 2021 eingegangen Verfahren bis zum Verfahrensabschluss in Papier fortgeführt. Das Druckvolumen nimmt mit Einführung der E-Akte stetig ab“, erklärt Elena Ghir, Richterin am Landgericht Stuttgart. Massenhafte Verhandlungen gegen Autokönig Daimler bremsen zusätzlich aus Man könnte meinen, das Landgericht Stuttgart könnte dadurch aufatmen, aber im Zivilrechtsbereich wird der Stau nicht so schnell kürzer werden – also in dem Bereich, in dem auch Glücksspielfälle verhandelt werden. Denn hier gehen seit dem Jahr 2018 massenhaft Klagen gegen Daimler im Dieselskandal ein. Diese wurden bislang natürlich auch ausgedruckt. Seit dem 17. März werden aber auch hier neue Verfahren elektronisch geführt. Bisher sei die Dauer am Landgericht Stuttgart bei erstinstanzlichen Verfahren mit 7,4 Monaten dennoch kürzer als im Bundesdurchschnitt gewesen, der bei 10,4 Monaten liegt, so die Richterin. Dass es ohne die ganze Druckerei aber überall noch schneller gehen kann, liegt auf der Hand. Videoverhandlungen waren im Dauerschlaf Auch der Deutsche Richterbund hat sich damit befasst, wie es mit der Digitalisierung der Deutschen Gerichte aussieht und hat eine Umfrage gestartet. Das Resultat: Der Richterbund sieht generell einen großen Investitionsbedarf bei der Digitalisierung der Justiz. Nötig sei das vor allem in ostdeutschen Ländern. Zum Beispiel die Ausstattung für Videoverhandlungen sei dort nicht ausreichend. Die Möglichkeit zu Videoverhandlungen gibt es aber bereits seit Jahren, nur haben sie die Gerichte so gut wie nie genutzt. Erst die Krise hat die Gerichte dazu gezwungen, die offensichtlich ungeliebte neue Technik zu verwenden. Damit habe das Stuttgarter Landgericht im Vergleich aber keine Probleme: „Der Einsatz von Videokonferenztechnik nimmt in den Zivilkammern deutlich zu. Es gibt Kammern am Landgericht, die seit Mai 2020 bis heute bis zu 90 Prozent der mündlichen Verhandlungen als Videokonferenz geführt haben. Welche Verhandlungen letztlich in welchem Format auch während des Lockdowns durchgeführt und welche verschoben werden können, entscheiden die über 170 Richterinnen und Richter des Landgerichts Stuttgart in richterlicher Unabhängigkeit“, sagt Elena Gihr. Vor allem im Zivilrecht hilft es im Lockdown, dass Videoübertragungen einfacher eingesetzt werden können als im Strafrecht. Im Zivilrecht hat nur der Richter eine Anwesenheitspflicht während der Verhandlung im Gerichtssaal, sonst aber niemand. Im Strafprozess besteht nach der Strafprozessordnung grundsätzlich eine Präsenzpflicht. In diesem Bereich wird lediglich bei Anhörungsterminen Videokonferenz-Technik eingesetzt, um persönliche Kontakte durch virtuelle Treffen zu ersetzen – zum Beispiel bei regelmäßig stattfindenden Anhörungsterminen von Strafgefangenen bei der Strafvollstreckungskammer. „Die Anhörungen können, bei Zustimmung der Betroffenen, per Video-Konferenz durchgeführt werden, was nicht zuletzt auch den Transport des jeweiligen Gefangenen von der Justizvollzugsanstalt zum Gerichtsgebäude überflüssig werden lässt, wodurch weitere unnötige Nahkontakte vermieden werden“, erklärt Elena Ghir. Ein Prinz ohne Schwert ist wie ein Richter ohne Dienstrechner In seiner Umfrage hat der Richterbund außerdem herausgefunden, dass es vielerorts an Dienstrechnern mangele. In Brandenburg ist etwa die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte mit Geräten für die Arbeit im heimischen Büro ausgestattet, in Rheinland-Pfalz sind es lediglich 30 Prozent. Die Berliner Justizverwaltung gibt für die Zivil- und Strafgerichte eine Laptop-Quote von annähernd 50 Prozent an. Sechs Bundesländer - Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen - erklärten, dass bereits alle Richter und Staatsanwälte über Laptops für die Arbeit aus dem Homeoffice verfügen. Auch in Stuttgart sei das Arbeiten aus dem Homeoffice kein Problem für die Richter, sondern werde rege genutzt, so Gihr. „Richterinnen und Richter sind grundsätzlich frei, ob sie außerhalb des Sitzungsbetriebs vor Ort oder auch im Homeoffice arbeiten möchten. Die dazu erforderliche technische Ausstattung - Laptop und VPN-Systemzugriff von zu Hause aus - steht allen zur Verfügung.“ Was wir euch damit sagen wollen? Uns hilft es nichts, dass Chargeback24 selbst digital auf dem neuesten Stand, völlig flexibel und rasend schnell ist. Wir können eben nur so schnell vorankommen, wie es die deutschen Gerichte zulassen. Die Aussichten sind ja aber jetzt besser, da Videoverhandlungen, E-Akten und generell mehr Digitalisierung ziemlich sicher mehr Schwung in deutsche Gerichte bringen werden. Mit den ersten Urteilen rechnen wir im Juni und hoffen, dass es danach ordentlich rund geht. Manchmal wünschen wir uns aber auch im Dörnröschenschlaf die Zeit zu verpennen, bis wir in einem Land aufwachen, das digital endlich reibungslos funktioniert.
von websitebuilder 26 Dez., 2020
An Weihnachten zur Besinnung kommen

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Sandra Dambacher-Schopf

Pressearbeit/Blog

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