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Voller Erfolg für Chargeback24: Spielerin bekommt nach Urteil rund 265.000 Euro zurück

Jan. 25, 2023

Unsere Kundin, die bei Casino Club am illegalen Online-Roulettetisch genau 226.807 Euro verloren hat, soll jetzt alles plus rund 38.000 Euro Zinsen zurückbekommen. So hat das Landgericht Heidelberg geurteilt.

Das ist eine der höchsten Summen, die ein Online-Casino in Deutschland bisher an Spieler zurückzahlen musste. Die Spielerin erzählt, wie es der "Casino Club" geschafft hat, sie in eine funkelnde Scheinwelt mit exklusiven Reisen und Luxus-Prämien zu entführen, um ihr dabei das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 

Wer auf der Seite www.casinoclub.com große Summen für das Online-Roulette einsetzte, bekam den Zugang zu einer glitzernden und funkelnden Traumwelt und wurde exklusives Casino Club-Mitglied. Für unsere Kundin hat sich das schließlich zum Alptraum entwickelt. Denn zum Schluss waren genau 226.807 Euro weg. Das Casino lockte mit Luxus als Prämien. „Da gab es alles, von der Louis Vuitton-Tasche über einen Humidor bis hin zu den tollsten Reisen mit Stadtführungen und Abendveranstaltungen“, erzählt die Spielerin.

Die Trips nach Wien, Barcelona, Berlin, Venedig, Las Vegas oder an den Wörthersee waren immer mit dem Besuch eines Casinos verbunden. Der Sieger beim Roulette bekam die Gewinnsumme auf sein Spielerkonto ausbezahlt, um das Geld wieder bei Casino Club zu verzocken. „Da gab es schonmal 25.000 Euro zu gewinnen“, so die heute 63-Jährige.


Mit dem Manager des „Casino Club“ per Du

 

Über die Reisen wurde die Bindung an den Casino Club noch enger und persönlicher. Mit den anderen Casino Club-Mitgliedern konnte sie sich identifizieren und anfreunden. Und der Casino Club-Manager für Deutschland war immer höchstpersönlich mit dabei. Mit ihm waren alle per Du. Er hörte sich die privaten Geschichten der Spieler an und war deren erster Ansprechpartner. Das schaffte ein tiefes Vertrauen. „Der hat mir sogar kondoliert, als mein Partner gestorben ist“, erzählt unsere Kundin.


Der Casino Club war für sie viel mehr als irgendein Online-Casino. Vor allem die Treffen im realen Leben gaben ihr, wonach sie sich sehnte: Den Endorphin-Kick, Glitzer, Glamour, Spaß und das Gefühl etwas außergewöhnlich gut zu können. Dazu kommt: „Ich bin an Orte gekommen, an die ich sonst vielleicht nie gereist wäre.“ Sonst war ihr Leben aber nicht so spaßig. In ihrer Partnerschaft war sie sehr unglücklich.


Eigentlich wollte sie immer Kinder haben, das hat nicht geklappt. Dazu sorgte sie über Jahre hinweg für die häusliche Pflege ihrer Eltern und konnte sich dadurch lange Zeit nicht mehr so frei wie zuvor bewegen. Auch beruflich lief es nicht immer so wie sie wollte. „Das Online-Casino war mein Zufluchtsort“, sagt unsere Kundin. Beim Roulette spielen konnte sie alles vergessen, konnte etwas machen, was sie wirklich wollte und liebte, das ihr Spaß machte und sie - zumindest kurzfristig - erfüllte.

 

Mit Online-Glücksspiel fast das ganze Erbe verzockt

 

Wenn die Spielerin mal daran zweifelte, was sie da eigentlich tat, lockte schon der nächste Bonus. „Bei mir war es ja auch so, dass ich dort einfach anrufen und fragen konnte, ob man mir den nächsten Bonus auszahlen kann, dann hatte ich wieder Spielgeld.“ Wieviel ihr dabei Casino Club aus der Tasche gezogen hat, war ihr zunächst gar nicht bewusst. „Die Kontoauszüge habe ich gar nicht angeschaut“, sagt sie.

 

Zum Schluss hatte unsere Kundin in drei Jahren mehr als 330.000 Euro eingesetzt aber immerhin auch mehr als 103.000 Euro gewonnen. Dass es um einen Gesamtverlust von rund 227.000 Euro ging, fand sie erst zusammen mit uns, Chargeback24, heraus. Ihre Eltern waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben und ihr Erbe hatte sie schon nahezu verspielt.

 

Spielerin wäre nicht im Traum darauf gekommen,

dass "Casino Club" illegal war

 

Ihr Glück: Im Herbst 2020 hat Casino Club sein illegales Roulette-Angebot von heute auf morgen vom Netz genommen. Dafür lag nämlich nur eine maltesische Lizenz vor, da das Unternehmen seinen Sitz auf Malta hat. Diese gilt aber nicht in Deutschland.


Nur kurze Zeit später war die Seite unter geändertem Namen - aus „Casino Club“ wurde „Slot Club“ - zurück, es wurden jedoch auf einmal nur noch Automatenspiele („Slot Machines“ bzw. „Slots“) angeboten, nicht mehr das deutlich glamourösere (Live-)Roulette. Diese Änderung machte sie stutzig und sie begann zu recherchieren.


Dass sie die ganze Zeit ein hierzulande illegales Angebot genutzt hatte, wäre der Spielerin allerdings im Traum nicht eingefallen. Schließlich war die Seite www.casinoclub.com in deutscher Sprache verfasst und das Clubmagazin für VIP-Mitglieder auch. Außerdem hatte sie ja den direkten Kontakt zum Management.


„Für mich war es einfach zunächst eine Katastrophe, dass ich nicht weiterspielen konnte, ich wollte doch meine Verluste zurückholen. Wie dumm dieser Gedanke war, weiß ich heute natürlich.“ Dass das Ende für Casino Club der Anfang für ihr Leben ohne Spielsucht war, kapierte sie im ersten Moment nicht.


Dank Glücksspielstaatsvertrag: Aus „Casino Club“ wird „Slot Club“


Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2020 einigten sich die Bundesländer nach langen, zähen Verhandlung auf eine Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages. Erst ab 01.07.2021 sollte es möglich werden, für bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Automatenspiele ("Slots"), Lizenzen erwerben zu können. 


Online-Roulette war aber weiterhin davon ausgenommen, das bedeutet es blieb und ist – insbesondere auf Grund der nochmals deutlich erhöhten Suchtgefahr - weiterhin strikt verboten. Zudem ist für lizenzierte Betreiber die Verwendung der Begriffe „Casino“ und „Casinospiele“ laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 § 22 a Ab 11 für virtuelle Automatenspiele explizit verboten. Daher musste „Casino Club“ in „Slot Club“ umbenannt werden.


Chargeback24: Durch genaue Berechnung der Spielzeiträume 25.000 Euro Zinsen mehr


In Glücksspielforen suchte sie Hilfe und fand schließlich uns, Chargeback24. „Dort wurde mir so gut geholfen, ich hatte immer einen Ansprechpartner, mir wurde alles immer ganz genau erklärt und ich bekam sogar einen Tag vor meinem Gerichtstermin eine Erinnerungs-Mail geschickt.“ Sehr gut betreut fühlte sie sich auch von den HFS-Rechtsanwälten, mit denen wir zusammenarbeiten.


Und das Beste dabei ist: dadurch, dass wir alle Ein- und Auszahlungen sowie Einsätze und Gewinne durch automatisierte Berechnungen über den gesamten Spielzeitraum taggenau bestimmen können, springen nun mehr als 25.000 Euro zusätzlich an Zinsen heraus als bei der üblichen, groben Berechnung.


Spielerin: „Bin unglaublich froh, eine 2. Chance zu bekommen.“


„Ich bin unglaublich froh diese zweite Chance zu bekommen, mein schlechtes Gewissen bleibt aber“, sagt unsere Kundin. Mit dem Geld möchte sie jetzt einigen Verwandten helfen, denen sie in der Corona-Krise nicht helfen konnte, weil das Geld ja weg war. „Bis heute weiß aber niemand, dass ich das verspielt habe", erzählt sie.


Ihr Doppelleben führte sie komplett geheim. „Mir war es ja peinlich, dass ich gespielt habe“, sagt sie. Ihre sozialen Kontakte hat sie immer aufrechterhalten und ist nach wie vor in ihrem Ort ehrenamtlich tätig. „Mein Partner wohnte nicht bei mir, der hat nie was von meinen Nächten beim Online-Roulette-Spielen mitbekommen. Vielleicht war das auch ein Fehler“, sagt die Spielerin. „Hätte ich mit jemand darüber geredet, hätte vielleicht der eine oder andere mir mal den Kopf gewaschen.“


Online-Glücksspiel: Viele spielen nicht wegen des Geldes


Heute sei sie „trocken“. Denn die Probleme, durch die unser Kundin einst in die Spielsucht geschlittert ist, gibt es nicht mehr. „Ich glaube die meisten spielen nicht nur wegen dem Geld, sondern weil sie irgendwas, das in ihrem Leben schief läuft ausgleichen wollen.“ Und nur dann könne ein Spielcasino diese Menschen in diese Parallelwelt ziehen.


Ihre Sucht galt nämlich nicht nur dem Geldgewinnen an sich. Sie war süchtig nach der Scheinwelt, die Casino Club aufgebaut hatte. Ihre Bindung und Loyalität zu diesem Online-Glücksspielanbieter war sogar so stark, dass sie gar kein Verlangen danach hatte, bei einem anderen Roulette zu spielen. Doch mit dem Abstand zum Spiel wachte sie aus ihrer Traumwelt auf und erkannte nach und nach die Ausmaße des Alptraums.


Über Chargeback24


Die Chargeback24 GmbH, ein Legal Tech-Startup aus Stuttgart, beschäftigt sich seit über 3 Jahren ausschließlich mit Rückerstattungen ("Chargebacks") aus Online-Glücksspiel, d.h. Sportwetten, Casino, Poker und Lotto (bei "Lottoland" handelt es sich - das wusste selbst mancher Anwalt zu Beginn nicht - um einen illegalen Anbieter).


Wir von Chargeback24 helfen Dir Dein u.a. bei Sportwetten verlorenes Geld aus Wetteinsätzen ohne viel Zeitaufwand zurückzuholen. Zu erkennen, welcher Glücksspielanbieter legal oder illegal ist, ist nicht ganz einfach. Die meisten Sportwettenanbieter verfügen zwar mittlerweile über eine Konzession, verstoßen nach unseren Einblicken in Kundenauswertungen jedoch fast durchgängig gegen die in den Lizenzbedingungen formulierten Regeln (aktuell ca. 30), u.a. das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 €).


Gegen welche Bestimmungen der jeweilige Anbieter in Deinem Fall verstößt, erkennt die von uns entwickelte Auswertungssoftware "PowerMatch" in der Regel innerhalb von Minuten, bei Wettkontoauszügen mit größerem Umfang - der "Rekord" liegt bisher bei 18.000 Seiten - kann es auch mal ein paar Stunden dauern (die Auswertungen laufen dann i.d.R. über Nacht). Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Berechnung der Verlustsumme ("Streitwert") und die anwaltliche Argumentation.


Chargeback24 arbeitet mit spezialisierten Partneranwälten zusammen. Die Suche nach einem geeigneten Anwalt fällt dadurch für Dich ebenfalls weg. Und das Beste dabei: Kosten entstehen nur bei Erfolg. Erkundige Dich einfach auf unserer Homepage und sieh' Dir an, wie es funktioniert. Du hast Fragen? Dann erreichst Du uns auch persönlich und nicht irgendein Callcenter. 


JETZT VERLUSTE ZURÜCKHOLEN
von Florian Friederich 03 Apr., 2024
UPDATE vom 03.04.2024: erst vorletzte Woche hatten wir von der ersten Verhandlung in Sachen Online-Glücksspiel Anfang Mai vor dem BGH in Karlsruhe berichtet. Doch bereits jetzt - rund einen Monat vor dem geplanten Termin steht fest: Die Richter haben dem Chargeback24-Kunden auf Grundlage eines Hinweisbeschlusses vom 22. März 2024 in allen Punkten Recht gegeben und damit einen Präzedenzfall geschaffen! Das wird aus der bestehenden Klagewelle gegen Anbieter von (Online-)Sportwetten in Deutschland einen veritablen Tsunami machen, der die Branche kräftig aufwirbeln wird. Hier erfahrt ihr mehr zu den Hintergründen: Kläger holt Spielverluste von Betano - globaler Sponsor der UEFA EURO 2024 - zurück . Dass Betano dieses Jahr zu den Sponsoren der Fußball-EM in Deutschland gehört, dürfte inzwischen einigen bekannt sein. Aber, dass der Sportwettanbieter hierzulande jahrelang illegal Wetten im Internet angeboten hat, wissen nur die wenigsten. Genau deshalb wird sich das Unternehmen am 2. Mai um 11:30 Uhr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten müssen. Ein Spieler, der zusammen mit Chargeback24 seine Verluste zurückholen will, klagt gegen Betano. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat er bereits Recht bekommen. Eine unserer Partnerkanzleien - HFS Rechtsanwälte - konnte diese Entscheidung bereits im Mai 2023 für den Spieler erstreiten und damit das allererste Urteil vor einem OLG in einer solchen Sache bewirken. Jetzt wird dieser Fall wohl zum ersten Urteil in Karlsruhe führen und damit wegweisend für alle Instanzen unter dem BGH werden. Das könnte also aus der bereits bestehenden Klagewelle gegen Anbieter von Online-Sportwetten einen regelrechten Tsunami machen, der auch andere Anbieter mitreißt. Denn Bwin, Tipico, Bet365 Bet-at-home oder Interwetten und viele weitere Anbieter haben mit ihren illegalen Wettangeboten zahlreiche Menschen in die Spielsucht getrieben und sie Haus und Hof verspielen lassen. Das Oberlandesgericht Dresden hat bei diesem Sportwetten-Fall eindeutig und ausführlich für den Spieler entschieden Der Spieler im aktuellen Fall hatte bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 Euro verwettet. Das OLG Dresden hat entschieden, dass er das Geld plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen soll. Gegen dieses Urteil ging der Sportwettanbieter, der von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben wird, in Berufung. Eine Chance sieht Betano sicherlich darin, dass es bereits im Jahr 2012 ein Lizenzierungsverfahren in Deutschland gab, bei dem sich der Anbieter auf eine Konzession beworben hatte. Dieses Verfahren ist aber gescheitert. Keiner der Sportwettanbieter, die sich damals auf eine Lizenz beworben hatten, konnte eine bekommen. Anschließend brauchten die dafür zuständigen Behörden bis zum Jahr 2020, bis sie ein valides System zur Vergabe von Lizenzen an Online-Sportwettanbieter entwickeln konnten. Dadurch herrschte acht Jahre lang das pure Chaos in diesem Marktsegment. Denn die Sportwettenanbieter gingen einfach ohne Lizenzen in Deutschland online, machten was sie wollten, weil sie von den Behörden auch nicht kontrolliert wurden und trieben zahlreiche Menschen unkontrolliert in die Sucht. Verbotene Cashout-Funktion bei Sportwetten angeboten Das beste Beispiel, das diesen Zustand zeigt, ist die sogenannte Cashout-Funktion, bei der sich der Spieler bereits während der Wette einen (Bruch-)Teil davon sofort wieder auszahlen lassen kann, wenn es schlecht läuft. Die Glücksspielforschung hat inzwischen nachgewiesen, wie schnell genau diese Funktion süchtig machen kann. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwettanbieter – auch Betano nicht. Und das ist nicht die einzige Vorgabe, an die sich Betano – wie auch nahezu alle anderen Anbieter – nicht gehalten haben. Darüber hinaus ist in der Chargeback24-Datenbank besonders eindrücklich zu sehen, wie das 1.000-Euro-Limit auch von Betano umgangen wurde. Es galt bereits seit dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 grundsätzlich, dass Zocker pro Monat nur 1.000 Euro auf ihr Spielerkonto einzahlen dürfen. Chargeback24 hat zahlreiche Nachweise dafür, dass weder Betano noch die meisten anderen Anbieter von Online-Sportwetten dieses Verbot eingehalten haben. Wie wird der BGH das Chaos bei der Lizenzvergabe für Sportwetten beurteilen? Die Frage ist jetzt, ob man angesichts des Chaos um die Vergabe von Lizenzen von den Sportwettanbietern Schadenersatz fordern kann oder nicht. Florian Friederich, Gründer von Chargeback24, hat dazu eine eindeutige Meinung: „Die Rechtslage müsste doch klar sein: ich kann ja auch nicht einfach ein Restaurant eröffnen, obwohl ich keine Konzession dafür habe. Da machen mir die Behörden spätestens nach einer Woche den Laden dicht.“ So sah es das OLG Dresden übrigens auch: Keine Lizenz, kein Geschäft. Das Oberlandesgericht stellte dazu außerdem klar, dass es während der Zeit, als der Spieler wettete, laut Glücksspielstaatsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Angebots von Online-Glücksspielen in Deutschland gab. Nur mit einer gültigen behördliche Erlaubnis – die eben nicht erworben werden konnte – wäre das legale Angebot möglich gewesen. Das OLG Dresden stellte im Bezug auf eine Lizenz klar fest: „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“ Die Tendenzen sind daher klar. Wir gehen - nicht zuletzt auf Grund der von uns erstrittenen OLG-Entscheidungen in Sachen Sportwetten - fest davon aus, dass das höchste deutsche Gericht zu Gunsten des Spielers urteilen wird und können die Entscheidung kaum erwarten! Das wird Betano den massiven Werbeauftritt bei der Heim-EM sicher ziemlich vermiesen. Du hast auch Geld verwettet? Wir helfen Dir gerne! Als Pionier für Sportwettenverfahren in Deutschland (die erste Klage haben wir am 31.12.2019 gegen Bet365 eingereicht) und der Schweiz übernehmen wir auch Deinen Fall. Profitiere dabei von unseren einzigartigen Tools wie dem BetScanner, die Deinen Verlust im Handumdrehen ermitteln und der Zusammenarbeit mit den besten Kanzleien im Bereich Sportwetten. Hier erfährst du mehr darüber.
BGH verhandelt ersten Fall
22 März, 2024
Kläger holt seine Spielverluste von Betano zurück Dass Betano dieses Jahr zu den Sponsoren der Fußball-EM in Deutschland gehört, dürfte inzwischen einigen bekannt sein. Aber, dass der Sportwettanbieter hierzulande jahrelang illegal Wetten im Internet angeboten hat, wissen nur die wenigsten. Genau deshalb wird sich das Unternehmen am 2. Mai um 11:30 Uhr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten müssen. Ein Spieler, der zusammen mit Chargeback24 seine Verluste zurückholen will, klagt gegen Betano. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat er bereits Recht bekommen. Eine unserer Partnerkanzleien - HFS Rechtsanwälte - konnte diese Entscheidung im Mai 2023 für den Spieler erstreiten und damit das allererste Urteil vor einem OLG in einer solchen Sache bewirken. Jetzt wird dieser Fall wohl zum ersten Urteil in Karlsruhe führen und damit wegweisend für alle Instanzen unter dem BGH werden. Das könnte also aus der bereits bestehenden Klagewelle gegen Anbieter von Online-Sportwetten einen regelrechten Tsunami machen, der auch andere Anbieter mitreißt. Denn Bwin, Tipico, Bet365 Bet-at-home oder Interwetten und viele weitere Anbieter haben mit ihren illegalen Wettangeboten zahlreiche Menschen in die Spielsucht getrieben und sie Haus und Hof verspielen lassen. Das Oberlandesgericht Dresden hat bei diesem Sportwetten-Fall eindeutig und ausführlich für den Spieler entschieden Der Spieler im aktuellen Fall hatte bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 Euro verwettet. Das OLG Dresden hat entschieden, dass er das Geld plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen soll. Gegen dieses Urteil ging der Sportwettanbieter, der von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben wird, in Berufung. Eine Chance sieht Betano sicherlich darin, dass es bereits im Jahr 2012 ein Lizenzierungsverfahren in Deutschland gab, bei dem sich der Anbieter auf eine Konzession beworben hatte. Dieses Verfahren ist aber gescheitert. Keiner der Sportwettanbieter, die sich damals auf eine Lizenz beworben hatten, konnte eine bekommen. Anschließend brauchten die dafür zuständigen Behörden bis zum Jahr 2020, bis sie ein valides System zur Vergabe von Lizenzen an Online-Sportwettanbieter entwickeln konnten. Dadurch herrschte acht Jahre lang das pure Chaos in diesem Marktsegment. Denn die Sportwettenanbieter gingen einfach ohne Lizenzen in Deutschland online, machten was sie wollten, weil sie von den Behörden auch nicht kontrolliert wurden und trieben zahlreiche Menschen unkontrolliert in die Sucht. Verbotene Cashout-Funktion bei Sportwetten angeboten Das beste Beispiel, das diesen Zustand zeigt, ist die sogenannte Cashout-Funktion, bei der sich der Spieler bereits während der Wette einen (Bruch-)Teil davon sofort wieder auszahlen lassen kann, wenn es schlecht läuft. Die Glücksspielforschung hat inzwischen nachgewiesen, wie schnell genau diese Funktion süchtig machen kann. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwettanbieter – auch Betano nicht. Und das ist nicht die einzige Vorgabe, an die sich Betano – wie auch nahezu alle anderen Anbieter – nicht gehalten haben. Darüber hinaus ist in der Chargeback24-Datenbank besonders eindrücklich zu sehen, wie das 1.000-Euro-Limit auch von Betano umgangen wurde. Es galt bereits seit dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 grundsätzlich, dass Zocker pro Monat nur 1.000 Euro auf ihr Spielerkonto einzahlen dürfen. Chargeback24 hat zahlreiche Nachweise dafür, dass weder Betano noch die meisten anderen Anbieter von Online-Sportwetten dieses Verbot eingehalten haben. Wie wird der BGH das Chaos bei der Lizenzvergabe für Sportwetten beurteilen? Die Frage ist jetzt, ob man angesichts des Chaos um die Vergabe von Lizenzen von den Sportwettanbietern Schadenersatz fordern kann oder nicht. Florian Friederich, Gründer von Chargeback24, hat dazu eine eindeutige Meinung: „Die Rechtslage müsste doch klar sein: ich kann ja auch nicht einfach ein Restaurant eröffnen, obwohl ich keine Konzession dafür habe. Da machen mir die Behörden spätestens nach einer Woche den Laden dicht.“ So sah es das OLG Dresden übrigens auch: Keine Lizenz, kein Geschäft. Das Oberlandesgericht stellte dazu außerdem klar, dass es während der Zeit, als der Spieler wettete, laut Glücksspielstaatsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Angebots von Online-Glücksspielen in Deutschland gab. Nur mit einer gültigen behördliche Erlaubnis – die eben nicht erworben werden konnte – wäre das legale Angebot möglich gewesen. Das OLG Dresden stellte im Bezug auf eine Lizenz klar fest: „Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“ Die Tendenzen sind daher klar. Wir gehen - nicht zuletzt auf Grund der von uns erstrittenen OLG-Entscheidungen in Sachen Sportwetten - fest davon aus, dass das höchste deutsche Gericht zu Gunsten des Spielers urteilen wird und können die Entscheidung kaum erwarten! Das wird Betano den massiven Werbeauftritt bei der EM sicher ziemlich vermiesen. Du hast auch Geld verwettet? Wir helfen Dir gerne! Profitiere dabei von unseren einzigartigen Tools wie dem „Betscanner“, die deine Ansprüche im Handumdrehen ermitteln. Hier erfährst du mehr darüber.
OLG-Urteil
von Florian Friederich 03 Juni, 2023
Wir freuen uns wie die treuesten Fans nach dem entscheidenden Tor ihres Lieblingsvereins: Für einen Chargeback24-Kunden konnte unsere Partnerkanzlei – die HFS Rechtsanwälte – das allererste Urteil in einem Online-Sportwetten-Fall vor einem Oberlandesgericht erstreiten. Der Spieler hatte bei Betano – betrieben von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH – im Jahr 2018 online rund 11.985 Euro verwettet. Jetzt bekommt er alles plus fünf Prozent Zinsen zurück. Das Urteil des OLG Dresden ist bahnbrechend, weil es weitere Klarheit in die Rechtslage bei Online-Sportwetten bringt und eure Chancen, Wettverluste zurückzuholen, enorm erhöht. Wir erklären genau, um was es dabei geht.
Urteil: Tipico soll Kunde von Chargeback24 rund 377.000 Euro zurückzahlen
23 Feb., 2023
Dass Tipico heute über eine gültige Lizenz verfügt, hat dem Online-Anbieter vor dem Landgericht Heilbronn nicht genutzt. Auch nicht, dass sich Sportwetten über Jahrzehnte hinweg in Deutschland in einem rechtlichen Graubereich befunden haben. Denn zum Zeitpunkt, als unser Kunde tippte, lag keine gültige Konzession für den deutschen Markt vor. Das Gericht urteilte, dass Tipico ihm genau 377.432 Euro plus rund 78.000 Euro Zinsen zurückerstatten muss. Da wir mit unserer eigenentwickelten Auswertungssoftware die Spielzeiträume und Zahlungsflüsse taggenau berechnen können, gibt es in diesem Fall wesentlich mehr Zinsen als bei einer groben Berechnung. Unser Kunde erzählt davon, wie er als Fußball-Fan über hartnäckige Werbung in den Sportwetten-Rausch geraten ist und nahezu sein ganzes Erbe verzockt hat.
16 Jan., 2023
Quinn Emanuel (QE) - die gefürchtetste Anwaltskanzlei der Welt ist neuer Partner von Chargeback24
17 Apr., 2022
Borussia Mönchengladbach verbannt Werbung für illegale Online-Sportwetten aus seinem Stadion
25 März, 2022
Unibet-Skandal: Borussia Mönchengladbach lässt sich vom illegalen Sportwettenanbieter sponsern
von websitebuilder 23 Okt., 2021
Ein Klick und man ist vermeintlich im Lotterie-Himmel – zum Beispiel bei Lottoland, Lottohelden oder Tipp24
von websitebuilder 27 Apr., 2021
Dornröschen hat bekanntlich 100 Jahre verpennt. Ganz so schlimm ist es bei der deutschen Justiz nicht. Aber immerhin haben viele Gerichte jahrelang die Digitalisierung verschlafen. Es ging ja auch so. Eigentlich hatten wir ja vermutet, dass die Krise die Gerichte ausbremst, aber das Gegenteil ist der Fall. Corona hat mit einem Schlag die Gerichtsbarkeit wachgerüttelt. Der dornige Weg bis zur Digitalisierung ist aber das eigentliche Problem. Falls ihr euch fragt, weshalb es seit einiger Zeit extra lang dauert, bis eure Anliegen vor Gericht kommen: Schuld ist nicht etwa Corona, sondern der Papierstau im Drucker vieler Gerichte. Der Wahnsinn hat einen Namen: Übergangsphase zur E-Akte. Eigentlich sollte die Einführung der elektronischen Akte Gerichte und Anwälte schneller und flexibler machen. Was aber passiert ist Folgendes: Digital eingereichte Schriftsachen müssen an vielen Gerichten ausgedruckt werden, da viele Verfahren noch immer über Papierberge laufen. So geschieht es zum Beispiel auch am Landgericht Stuttgart, das wir jetzt mal als Beispiel nehmen, weil es in unserer Nachbarschaft liegt. Seit es erlaubt ist, dass Anwälte ihre Unterlagen digital an das Landgericht Stuttgart senden dürfen, tun sie das. Denn das spart ihnen einen Haufen Papier- und Portokosten. Als Voraussetzung um künftig mit der E-Akte arbeiten zu können, haben die Anwälte nämlich bereits elektronische Postfächer bekommen. Über diese können sie seit einigen Jahren Unterlagen auch schon vor der Anwendung der E-Akte digital an die Gerichte schicken. In der Poststelle des Landgerichts wurden dann bis Mitte März 2021 die digitalen Unterlagen ausgedruckt und zwar dreifach. Einmal für das Gericht einmal für den Gegner und nochmal für dessen Anwalt um diese dann per Post mit Stempel und Siegel zu verschicken. Ihr könnt euch vorstellen, was das für ein abartiger Aufwand war. Allein im Jahr 2020 wurden allein im Zivilrecht 17 500 neue Klagen in Stuttgart eingereicht. Dass dabei selbst die Hochleistungsdrucker öfter ausgefallen sind, und dass es deshalb zu Verzögerungen kam, haben uns Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, berichtet. Die Verpflichtung zur E-Akte kommt wie der Prinz auf dem weißen Pferd Der digitale Notstand in Deutschland wird also auch an den Gerichten deutlich. Die E-Akte wurde zwar schon im Jahr 2018 zum Standard erhoben, aber die Umsetzung in den Gerichten dauert jahrelang an. Schon zuvor wurde die Umstellung darauf über Pilotprojekte getestet – das erste startete bereits im Jahr 2016 am Landgericht Mannheim. Jetzt kommt es bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten auf die Entscheidungen der Länder an, wann sie die E-Akte verpflichtend an den Gerichten einsetzen wollen – ein ziemliches Wirrwarr, wie ihr euch vorstellen könnt. Am Stuttgarter Landgericht werden erst seit dem 17. März 2021 alle neu eingehenden Verfahren elektronisch geführt. „In der Übergangsphase werden die vor dem 17. März 2021 eingegangen Verfahren bis zum Verfahrensabschluss in Papier fortgeführt. Das Druckvolumen nimmt mit Einführung der E-Akte stetig ab“, erklärt Elena Ghir, Richterin am Landgericht Stuttgart. Massenhafte Verhandlungen gegen Autokönig Daimler bremsen zusätzlich aus Man könnte meinen, das Landgericht Stuttgart könnte dadurch aufatmen, aber im Zivilrechtsbereich wird der Stau nicht so schnell kürzer werden – also in dem Bereich, in dem auch Glücksspielfälle verhandelt werden. Denn hier gehen seit dem Jahr 2018 massenhaft Klagen gegen Daimler im Dieselskandal ein. Diese wurden bislang natürlich auch ausgedruckt. Seit dem 17. März werden aber auch hier neue Verfahren elektronisch geführt. Bisher sei die Dauer am Landgericht Stuttgart bei erstinstanzlichen Verfahren mit 7,4 Monaten dennoch kürzer als im Bundesdurchschnitt gewesen, der bei 10,4 Monaten liegt, so die Richterin. Dass es ohne die ganze Druckerei aber überall noch schneller gehen kann, liegt auf der Hand. Videoverhandlungen waren im Dauerschlaf Auch der Deutsche Richterbund hat sich damit befasst, wie es mit der Digitalisierung der Deutschen Gerichte aussieht und hat eine Umfrage gestartet. Das Resultat: Der Richterbund sieht generell einen großen Investitionsbedarf bei der Digitalisierung der Justiz. Nötig sei das vor allem in ostdeutschen Ländern. Zum Beispiel die Ausstattung für Videoverhandlungen sei dort nicht ausreichend. Die Möglichkeit zu Videoverhandlungen gibt es aber bereits seit Jahren, nur haben sie die Gerichte so gut wie nie genutzt. Erst die Krise hat die Gerichte dazu gezwungen, die offensichtlich ungeliebte neue Technik zu verwenden. Damit habe das Stuttgarter Landgericht im Vergleich aber keine Probleme: „Der Einsatz von Videokonferenztechnik nimmt in den Zivilkammern deutlich zu. Es gibt Kammern am Landgericht, die seit Mai 2020 bis heute bis zu 90 Prozent der mündlichen Verhandlungen als Videokonferenz geführt haben. Welche Verhandlungen letztlich in welchem Format auch während des Lockdowns durchgeführt und welche verschoben werden können, entscheiden die über 170 Richterinnen und Richter des Landgerichts Stuttgart in richterlicher Unabhängigkeit“, sagt Elena Gihr. Vor allem im Zivilrecht hilft es im Lockdown, dass Videoübertragungen einfacher eingesetzt werden können als im Strafrecht. Im Zivilrecht hat nur der Richter eine Anwesenheitspflicht während der Verhandlung im Gerichtssaal, sonst aber niemand. Im Strafprozess besteht nach der Strafprozessordnung grundsätzlich eine Präsenzpflicht. In diesem Bereich wird lediglich bei Anhörungsterminen Videokonferenz-Technik eingesetzt, um persönliche Kontakte durch virtuelle Treffen zu ersetzen – zum Beispiel bei regelmäßig stattfindenden Anhörungsterminen von Strafgefangenen bei der Strafvollstreckungskammer. „Die Anhörungen können, bei Zustimmung der Betroffenen, per Video-Konferenz durchgeführt werden, was nicht zuletzt auch den Transport des jeweiligen Gefangenen von der Justizvollzugsanstalt zum Gerichtsgebäude überflüssig werden lässt, wodurch weitere unnötige Nahkontakte vermieden werden“, erklärt Elena Ghir. Ein Prinz ohne Schwert ist wie ein Richter ohne Dienstrechner In seiner Umfrage hat der Richterbund außerdem herausgefunden, dass es vielerorts an Dienstrechnern mangele. In Brandenburg ist etwa die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte mit Geräten für die Arbeit im heimischen Büro ausgestattet, in Rheinland-Pfalz sind es lediglich 30 Prozent. Die Berliner Justizverwaltung gibt für die Zivil- und Strafgerichte eine Laptop-Quote von annähernd 50 Prozent an. Sechs Bundesländer - Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen - erklärten, dass bereits alle Richter und Staatsanwälte über Laptops für die Arbeit aus dem Homeoffice verfügen. Auch in Stuttgart sei das Arbeiten aus dem Homeoffice kein Problem für die Richter, sondern werde rege genutzt, so Gihr. „Richterinnen und Richter sind grundsätzlich frei, ob sie außerhalb des Sitzungsbetriebs vor Ort oder auch im Homeoffice arbeiten möchten. Die dazu erforderliche technische Ausstattung - Laptop und VPN-Systemzugriff von zu Hause aus - steht allen zur Verfügung.“ Was wir euch damit sagen wollen? Uns hilft es nichts, dass Chargeback24 selbst digital auf dem neuesten Stand, völlig flexibel und rasend schnell ist. Wir können eben nur so schnell vorankommen, wie es die deutschen Gerichte zulassen. Die Aussichten sind ja aber jetzt besser, da Videoverhandlungen, E-Akten und generell mehr Digitalisierung ziemlich sicher mehr Schwung in deutsche Gerichte bringen werden. Mit den ersten Urteilen rechnen wir im Juni und hoffen, dass es danach ordentlich rund geht. Manchmal wünschen wir uns aber auch im Dörnröschenschlaf die Zeit zu verpennen, bis wir in einem Land aufwachen, das digital endlich reibungslos funktioniert.
von websitebuilder 26 Dez., 2020
An Weihnachten zur Besinnung kommen
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